Natura-2000-Manager/in Deutschland:
„Lehrgang über Grundlagen, Ökologie und Management von europaweit geschützen Arten und Lebensraumtypen “




E-Learning-Lehrgang

Vorschau Panoramabild
Jetzt einloggen!

Natura 2000 im Forstbetrieb

In der Europäischen Union sind rund 375.000 km² Wald vom Natura-2000-Netz geschützt, was etwa 50 % der Gesamtfläche des Schutzgebietsnetzes und etwa 21 % der gesamten Waldflächen der EU entspricht (Europäische Kommission, 2016). Der Schutz und die Bewirtschaftung von Natura-2000-Gebieten (FFH- und SPA-Gebiete) werden durch Artikel 6 der Habitat-Richtlinie geregelt, der den Mitgliedstaaten drei zentrale Bestimmungen auferlegt:

  1. Festlegung der erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen für jedes Gebiet, die den ökologischen Anforderungen der vorhandenen geschützten Lebensraumtypen und Arten von EU-weiter Bedeutung entsprechen (Artikel 6.1),
  2. Maßnahmen ergreifen, um eine Verschlechterung der Lebensräume oder eine erhebliche Störung der Arten, für die die Gebiete ausgewiesen wurden, zu vermeiden (Artikel 6.2), 
  3. Einführung eines Prüfverfahrens für Pläne oder Projekte, die voraussichtlich erhebliche negative Auswirkungen auf ein Natura 2000-Gebiet haben (Artikel 6.3 und 6.4).

In den Wäldern des Natura-2000-Netzes müssen sich die Waldbewirtschafter an den Erhaltungszielen und den sich daraus ergebenden Erhaltungsmaßnahmen für die im Wald vorkommenden Lebensraumtypen und Anhang-Arten orientieren (European Commission, 2015).

Um sicherzustellen, dass ein Natura-2000-Gebiet im Sinne der Erhaltunsgziele effizient und transparent gemanaged wird, werden die zuständigen Stellen (Forstbetriebe, Forstverwaltungen) ermutigt, in Zusammenarbeit mit den lokalen Akteuren Natura-2000-Managementpläne zu erstellen. In den Managementplänen werden die Erhaltungsziele des jeweiligen Natura-2000-Gebietes sowie die zur Erreichung der Ziele erforderlichen Maßnahmen formuliert und die jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten der Beteiligten festgelegt (Europäische Kommission, 2016). Die Managementpläne enthalten in der Regel eine ausführliche Erläuterung der Gründe für die Ausweisung des Gebiets, des derzeitigen Erhaltungszustands der Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlicher Bedeutung sowie ihrer wichtigsten Bedrohungen und Belastungen. In Deutschland werden Managementpläne in allen Bundesländern und von der Bundesregierung als wichtiges Instrument zur Ableitung der notwendigen Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen angesehen (Magnus et al. 2008).

In Einklang mit Artikel 2.3 der FFH-Richtlinie (=habitat directive) müssen die im Rahmen der Habitat-Richtlinie getroffenen Maßnahmen sowohl die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Erfordernisse als auch die regionalen und lokalen Besonderheiten berücksichtigen. Die Richtlinie erkennt den Menschen als integralen Bestandteil der Natur an und will wirtschaftliche Aktivitäten in den ausgewiesenen Schutzgebieten nicht verhindern, sondern verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, die eine ausgewogene Erhaltung der Arten und Lebensraumtypen von europäischem Wert ermöglichen (Europäische Kommission, 2015). Im Falle von Waldlebensräumen bedeutet dies häufig die Notwendigkeit, ein Gleichgewicht zwischen Holzproduktion und Umweltschutz zu wahren. In Deutschland sind nur 1,9 % der Waldfläche von menschlichen Eingriffen ausgenommen, d.h. völlig ungenutzt und unterliegen dem sogenannten Prozessschutz (Bundesamt für Naturschutz, 2015). Die übrigen Waldflächen einschließlich derjenigen, die in Natura-2000-Gebieten geschützt sind aufgenommen wurden, sind für die Waldbewirtschaftung und die Gewinnung von Forsterzeugnissen freigegeben.

Der in Deutschland vorherrschende Ansatz für eine nachhaltige Forstwirtschaft ist der integrative Ansatz oder die multifunktionale Waldbewirtschaftung. Diese Art der Waldbewirtschaftung bedeutet, dass die forstwirtschaftliche Praxis die kleinräumigen Elemente des Waldnaturschutzes wie z.B. den Erhalt eines gewissen Totholzanteils, von Habitatbäumen und Altbaumgruppen in die Nutzung intergrieren muss (Kraus et al. 2013). Diese Elemente und Strukturen sind entscheidend für den Schutz einer Reihe von Anhang-II- und Anhang-IV-Waldarten und anderer seltener oder geschützter Arteneinschließlich der Vögel, sowie für einen guten Erhaltungszustand der Anhang-I-Waldlebensräume (Kraus et al. 2013).

Ein gutes Beispiel für eine nachhaltige und mit Natura-2000 vereinbare Forstwirtschaft, die dem Gedanken der Multifunktionalität der europäischen Wälder Rechnung trägt, ist das in Baden-Württemberg vom Landesbetrieb ForstBW 2008 entwickelte Alt- und Totholzkonzept (AuT). Im Rahmen des AuT-Konzepts werden ausgewählte Bestände und Baumgruppen von der Nutzung ausgeschlossen und der natürlichen Entwicklung und Alterung bis zur Zersetzung des entstehenden Totholzes überlassen. Sie werden nach dem Vorkommen seltener und geschützter Arten sowienoch vorhandener Alt-Beständesowieanderer waldbaulicher und ökologischer Parameter ausgewählt und so über die gesamte Waldfläche verteilt, dass ein funktionaler Verbund zwischen bestehenden strengen Waldreservaten entsteht. Seit 2010 ist das Konzept zur Erhaltung von Alt- und Totholz im gesamten baden-württembergischen Staatswald in und außerhalb von besonderen Schutzgebieten in die Regelbewirtschaftung integriert (Quelle Baden-Württemberg, European Commission, 2015).

Ein weiterer Ansatz zu einer nachhaltigen Forstwirtschaft mit Natura 2000 vereinbaren Waldbewirtschaftung ist das sogenannte „Lübecker Modell“. Diese naturnahe Waldbewirtschaftung orientiert sich an den natürlichen Abläufen des Gebietes nach dem Prinzip - so wenig wie möglich die natürlichen Prozesse zu stören. Diese Art der Nutzung des Waldes fördert die natürliche Ausbreitung einheimischer, standortgerechter Baumarten, es wird auch weniger geerntet als nachwächst, und gleichzeitig wird durch den Verkauf von Qualitätsholz ein Mehrwert geschaffen. Naturnahe Waldbewirtschaftung braucht seltene Pflegeeingriffe und ist für alle Wälder geeignet, unabhängig von ihrer Flächentreuen. Schon seit Mitte der 1990-er Jahre u.a. in den Wäldern der Stadt Göttingen, Lübeck und Uelzen angewendet (European Forest Institute 2015).

Geeignete Bewirtschaftungsstrategien können zu strukturreichen Wäldern führen und gleichzeitig eine umfangreiche Holzernte ermöglichen, doch ist diese Strategie nicht auf alle Waldökosysteme, die unter Schutz stehen, gleichermaßen anwendbar (Winkel et al. 2015). Bei der Wahl der richtigen Bewirtschaftungsstrategie müssen viele verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Zur Unterstützung der Waldbewirtschafter haben die Behörden in Baden-Württemberg, wo fast 30 % aller Waldflächen zum europäischen Natura 2000-Netz gehören, das Konzept "Gebietsmanagement Wald" entwickelt (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, 2020).

Demnach soll bei den unteren Forstbehörden der Stadt- und Landkreise die Stelle eines Gebietsbetreuers Wald neu eingerichtet werden. Den Eigentümern wird ein Natur- und Artenschutzexperte der unteren Forstbehörde zur Seite gestellt. Dieser berät sie, damit waldbauliche Entscheidungen zu Maßnahmen führen, die der Intention der Schutzgebietsausweisung entsprechen. Der zentrale Ansprechpartner für alle Fragen des Waldnaturschutzes soll den Waldbesitzern mehr Handlungssicherheit vermitteln und einen wichtigen Beitrag zur rechtskonformen Umsetzung von Natura 2000 leisten 2000 (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, 2020).

 

Quellen

Bundesamt für Naturschutz, Fachinformation des BfN zur „Naturschutz-Offensive 2020“ des Bundesumweltministeriums Status, Trends und Gründe zu den prioritär eingestuften Zielen der NBS, Bonn - Bad Godesberg 2015.

European Union, Natura 2000 and Forests Part I-II, Luxembourg: Office for Official Publications of the European Communities, 2015.

European Union, Natura 2000 and Forests Part II-III, Luxembourg: Office for Official Publications of the European Communities, 2016.

Kraus D., Krumm F., Integrative Ansätze als Chance für die Erhaltung der Artenvielfalt in Wäldern, European Forest Institute, 2013.

Magnus J. K. Herrmann, NABU e.V. Friedrich Wulf, BUND e.V, Leitfaden zum Management von Natura 2000-Gebieten, September 2008

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Bericht zur Lage der Natur in Baden-Württemberg, 2020.

Winkel G., Blondet M., Gruppe A., The implementation of Natura 2000 in forests: A trans- and interdisciplinary assessment of challenges and choices, Environmental Science & Policy, October 2015.

Datum: 26.04.2024
Online: https://www.natura2000manager.de
© 2024 Prof. Dr. Stefan Brunzel – All rights reserved.

Schließen