Natura-2000-Manager/in Deutschland:
„Lehrgang über Grundlagen, Ökologie und Management von europaweit geschützen Arten und Lebensraumtypen “




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Das Blaue Band und die Wasserrahmenrichtlinie

Das Bundesprogramm „Blaues Band“ zielt auf die Renaturierung von Bundeswasserstraßen. Damit sollen sowohl Natur- als auch Gewässerschutz gestärkt werden. Durch eine ökologische Gewässerentwicklung werden bestehende gewässerstrukturelle Defizite verringert, was zum Erreichen des guten ökologischen Zustands der Bundeswasserstraßen beiträgt.

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie ⁠

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist das wichtigste Gesetz zum Schutz von Flüssen, Seen und Küstengewässern in der EU. Deutschland hat sich mit der WRRL verpflichtet, alle Oberflächengewässerkörper bis 2027 in einen guten ökologischen Zustand zu überführen – oder – sofern es sich um stark modifizierte Gewässer handelt, das gute ökologische Potential zu erreichen. Um den Gewässerzustand zu ermitteln, Belastungsfaktoren zu identifizieren und diese zu minimieren haben die EU-Mitgliedstaaten eine flächendeckende Gewässerbeobachtung etabliert.

Die Fließgewässer in Deutschland sind besonders durch Nährstoffe vor allem aus der Landwirtschaft, Veränderungen der Gewässerstruktur und Abflussregulierungen belastet. An den größeren Flüssen Rhein, Donau, Elbe und Weser sind viele der natürlicherweise vorkommenden Gewässerstrukturen nicht mehr vorhanden. Diese Flüsse wurden mit der Industrialisierung vor mehr als 150 Jahren für den Güterverkehr ausgebaut und so zu Bundeswasserstraßen. Um die Schifffahrt an Bundeswasserstraßen sicherzustellen, können diese Flüsse nicht vollständig naturnah umgestaltet werden.

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Maßnahmenprogramm Wasserrahmenrichtlinie und Blaues Band

Das Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland"

Ziel des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“ ist es deshalb, bis 2050 verstärkt in die Renaturierung von Bundeswasserstraßen zu investieren und so den Erhalt und die Wiederherstellung wasser- und auengebundener Lebensräume voranzutreiben. Um diese Ziele zu erreichen, sind umfassende Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung notwendig. Wo möglich, soll den Flüssen mehr Raum gegeben werden, sich eigendynamisch zu entwickeln. Neben dem Anschluss von Auen und Altwässern sollen Querbauwerke ganz oder teilweise zurückgebaut, Ufer abgeflacht und naturnah gestaltet sowie die Sicherung der Gewässersohle zurückgebaut werden. Verbesserte hydromorphologische Bedingungen, wie z.B. die Schaffung von Flachwasserbereichen bilden die Grundlage für die Besiedlung mit naturraumtypischen Arten, welche als biologische Qualitätskomponenten in die Bewertung des ökologischen Gewässerzustands eingehen. Altarme und Auen tragen zum Nährstoffrückhalt bei und vollbringen damit eine wichtige Reinigungsleistung. Maßnahmen des Blauen Bands nutzen damit dem Gewässer-und dem Naturschutz gleichermaßen (Abb.1). 

Das vom Bundesverkehrsministerium und Bundesumweltministerium geschaffene Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland" stellt somit einen Handlungsrahmen für die Renaturierung von Fließgewässern und Auen dar. In der "Fachgruppe BBD" arbeiten sechs Fachbehörden die notwenigen Grundlagen aus, um die Wasserstraßen zielgerichtet und wirksam zu einem Biotopverbundsystem entwickeln zu können. Die Projektumsetzung liegt hauptsächlichen bei den Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern sowie dem Bundesamt für Naturschutz. Zudem sind Gemeinden, Verbände und weitere Akteure, die im Rahmen des Förderprogramms Auenprojekte umsetzen, in der Projektumsetzung aktiv. Auch auf die Mitwirkung der Bundesländer und weiterer Interessensgruppen sowie der Bevölkerung ist das BBD angewiesen.

Fotogalerie


Quellen

https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/fluesse/blaues-band/das-blaue-band-die-wasserrahmenrichtlinie

https://www.blaues-band.bund.de/Projektseiten/Blaues_Band/DE/00_Home/home_node.html

Datum: 20.04.2024
Online: https://www.natura2000manager.de
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