Natura-2000-Manager/in Deutschland:
„Lehrgang über Grundlagen, Ökologie und Management von europaweit geschützen Arten und Lebensraumtypen “




Natura 2000-Arten

FFH-Arten Anhänge II, IV und V sowie Arten der Vogelschutz-Richtlinie

In Deutschland kommen 281 heimische Tier- und Pflanzenarten der Anhänge II, IV und V der FFH-Richtlinie sowie nahezu 110 Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie vor. Sie unterliegen je nach Anhang unterschiedlichen Schutzvorschriften (https://www.bfn.de/arten).

Die Schutzgebiete des ökologischen Netzes Natura 2000 dienen im Wesentlichen dem Schutz der in den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie aufgeführten Lebensraumtypen und Arten gemeinschaftlicher Bedeutung, sowie der in Anhang I der Vogelschutzrichtlinie genannten Vogelarten. Zudem sind die Tier- und Pflanzenarten gemeinschaftlichen Interesses des Anhangs IV der FFH-Richtlinie streng zu schützen. Bestimmte wirtschaftlich genutzte Arten wie z. B. die Arzneipflanze Arnika (Arnica montana) sind im Anhang V gelistet. Sie unterliegen Bestimmungen, die eine nachhaltige Nutzung ermöglichen und sichern sollen, ohne die Arten in ihrem Bestand zu gefährden (https://www.bfn.de/arten). 

Die insgesamt 281 Tier- und Pflanzenarten der Anhänge II, IV du V der FFH-Richtlinie verteilen sich mit 138 Arten auf Anhang II, 134 Arten auf Anhang IV sowie 103 Arten auf Anhang V (https://www.bfn.de/arten). Bei den Arten des Anhangs II handelt es sich um Tier- und Pflanzenarten, für deren Erhaltung Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Im Anhang IV der FFH-Richtlinie sind derzeit in Deutschland 134 Arten aufgeführt, die nach § 44 BNatschG streng geschützt sind. Diese sogenannten „planungsrelevanten“ Arten, zu denen auch die Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutz-RL zählen, dürfen nach § 44 BnatschG nicht verletzt oder getötet und nicht erheblich gestört werden, „eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,“. Bei jeder Planung von Eingriffen in Natur und Landschaften müssen daher negative Auswirkungen auf diese Arten entweder vermieden oder vorzeitig ausgeglichen werden.

Im Zuge der Etablierung von Natura 2000 wird im Naturschutz und in der Umweltplanung häufig nur noch auf die sogenannten Anhangs-Arten fokussiert. Die Auswahl dieser Arten ist auch vor dem Hintergrund der angewandten Kriterien (u.a. europaweite Gefährdung, Hauptverbreitung in Europa) nicht immer nachvollziehbar. So fehlen viele stark gefährdete Arten der Roten Listen, vor allem aber Arten weniger bekannter oder „publikumswirksamer“ Gruppen, wie z.B. Heuschrecken, Wanzen, Zikaden, Zweiflügler oder Spinnen.

Dieser Tatsache wollte der Gesetzgeber mit der Novelle des BNatSchG 2010 durch die Etablierung sogenannter „Verantwortungsarten“ gerecht werden. Dafür wird das Bundesumweltministerium in § 54 ermächtigt, eine eigene Rechtsverordnung zum Schutz bzw. strengeren Schutz bestimmter Arten zu erlassen. Dabei handelt es sich um Arten, für die Deutschland eine besondere Verantwortung hat, weil sie nur oder ein großer Teil ihrer Weltpopulationen in Deutschland vorkommen.

Die Beschränkung auf die Ökologie der Anhangs-Arten der FFH-Richtlinie an dieser Stelle soll ausdrücklich nicht als Abwertung der Gefährdung oder Relevanz anderer Arten z.B. der Roten Listen verstanden werden. Informationen zu anderen Arten finden sich z.B. auf der Seite „Deutschlands Natur“. Die Website zum Natura 2000-Manager hält Informationen zur Ökologie und Lebensweise vor allem der Arten der FFH-Anhänge vor, indem sie hierzu i.d.R. auf Steckbriefe der Arten beim BfN, auf „Deutschlands Natur“ oder auf die „NABU-Naturgucker-Akademie“ verweist, wo Informationen zu Vögeln und Vogelarten der Vogeschutzricht-RL zu finden sind. Weiterführende Information zu spezieller Ökologie, Management und Gefährdung der Arten sind in den Lerneinheiten zu den jeweiligen Artengruppen im Login-Bereich des lehrgangs vorhanden.

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Quellen

BfN: https://www.bfn.de/arten 

Bundesamt für Naturschutz (BfN) und dem Bund-Länder-Arbeitskreis (BLAK) FFH-Monitoring und Berichtspflicht (Hrsg.) (2017): Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie. Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie. BfN-Skript 481, 243 S, Bonn-Bad Godesberg.

Datum: 20.04.2024
Online: https://www.natura2000manager.de
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