Fördermöglichkeiten auf Bundesebene: Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Bereits vor Jahrzehnten wurde ein anhaltender Rückgang der Biodiversität weltweit erkannt. Um diesen drohenden Verlust von Arten, Ressourcen, Lebensgrundlagen aber auch Ökosystemleistungen etwas entgegenzusetzen, hat die Weltgemeinschaft 1992 das UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBD) verabschiedet. Die wichtigsten Ziele der Konvention zielen zum einen auf den Erhalt und eine nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und zum anderen auf eine gerechte Verteilung der genetischen Ressourcen und die daraus resultierenden Vorteile ab. Alle Mitgliedsstaaten haben sich dazu verpflichtet, die genannten Bestrebungen auf nationaler Ebene umzusetzen und eigene, zielführende Programme zu entwickeln. Deutschland ist dieser Anforderung mit der 2007 ins Leben gerufenen „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS)“ nach gekommen.
Zur Umsetzung dieser Strategie entwickelte das Bundesumweltministerium im Jahr 2011 das „Bundesprogramm Biologische Vielfalt“, das bisher finanzstärksten Förderprogramm im Naturschutz. Im Rahmen dieses Programms werden insbesondere innovative Projekte gefördert, die den Schutz und die nachhaltige Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland fördern und den Biodiversitätsverlust in einen möglichst positiven Trend umkehren. Beantragte Projekte müssen dabei durch ein bedeutendes Bundesinteresse gekennzeichnet sein. Ein weiteres Hauptaugenmerk liegt auf der dynamischen Zusammenarbeit verschiedener Akteure, wie beispielsweise Kommunen, Naturschutzvereinigungen oder diverse Land- oder Waldeigentümer. Ein wichtiger Bestandteil des Förderprogramms besteht darüber hinaus darin, das gesellschaftliche Interesse und Bewusstsein für die biologische Vielfalt zu stärken. Akzeptanzbildende Maßnahmen sollen dabei die Bevölkerung für den Schutz und die Erhaltung der Biodiversität sensibilisieren.
Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt ist durch folgende Förderschwerpunkte gekennzeichnet:
- Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands
- Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland
- Sicherung von Ökosystemleistungen
- Stadtnatur
- Weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie
Projekte können bis zu 75 % vom Bund gefördert werden, in Ausnahmefällen sogar bis zu 90 %. Projektträger sind dazu verpflichtet einen Eigenanteil von mindestens 10 % beizutragen. Der Restsumme wird über Drittmittelgeber generiert. Die Förderdauer beträgt in der Regel 6 Jahre. Für das Bundesprogramm Biologische standen im Jahr 2021 Mittel im Umfang von 45 Millionen Euro im Bundeshaushalt bereit.
Quellen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (2022): Bundesprogramm Biologische Vielfalt. https://www.bmuv.de/themen/naturschutz-artenvielfalt/naturschutz-biologische-vielfalt/foerderprogramme/bundesprogramm-biologische-vielfalt#:~:text=Mit%20dem%20F%C3%B6rderprogramm%20zur%20Umsetzung,biologischen%20Vielfalt%20in%20Deutschland%20dienen. Abgerufen am 24.08.2022.
Bundesamt für Naturschutz (BfN) (2022): Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt. https://biologischevielfalt.bfn.de/nationale-strategie/ueberblick.html. Abgerufen am 05.09.2022.
Bundesamt für Naturschutz (BfN) (2022): Bundesprogramm Biologische Vielfalt. https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm/ueberblick.html. Abgerufen am 05.09.2022.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, und nukleare Sicherheit (2021): Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt. BAnz AT 28.07.2021 B6.
Bundesamt für Naturschutz (BfN) (2016): Projekte des Bundesprogramms Biologische Vielfalt. https://biologischevielfalt.bfn.de/fileadmin/BfN/service/Dokumente/Broschuere_BPBV_gesamt_barrierefrei.pdf. Abgerufen am 05.09.2022.