Natura-2000-Manager/in Deutschland:
„Lehrgang über Grundlagen, Ökologie und Management von europaweit geschützen Arten und Lebensraumtypen “




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Vorlesungsmaterial / Slides

FFH-Anteile in Europa

Grundlagen Natura 2000

Tiere und Pflanzen sind nicht an Landesgrenzen gebunden. Erhaltung und Schutz gefährdeter Arten und ihrer Lebensräume muss dementsprechend länderübergreifend erfolgen.

In der Europäischen Union wurde deshalb 1992 beschlossen, ein Schutzgebietsnetz (Natura 2000) aufzubauen, welches dem Erhalt gefährdeter wildlebender Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume in Europa dient. Die hierfür notwendigen EU-Verordnungen mussten in die nationalen Rechte der Mitgliedsstaaten übernommen werden, im föderalen Deutschland damit in die jeweiligen Naturschutzgesetze der Bundesländer.

Das Netz Natura 2000 besteht aus den Gebieten der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG). Die sogenannten FFH-Gebiete werden auch als Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) bzw. Special Areas of Conservation (SAC) bezeichnet. Die Vogelschutzrichtlinie werden als besondere Schutzgebiete bzw. Special Protected Areas (SPA) bezeichnet. Sie wurden nach EU-weit einheitlichen Standards ausgewählt und unter Schutz gestellt.

Datum: 29.03.2024
Online: https://www.natura2000manager.de
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