Natura-2000-Manager/in Deutschland:
„Lehrgang über Grundlagen, Ökologie und Management von europaweit geschützen Arten und Lebensraumtypen “




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Natura 2000 im internationalen Überblick

Die Ziele von Natura 2000 als ein europäisches Konstrukt sind natürlich auch aus einer internationalen Perspektive zu sehen. Alle Instrumente zur Umsetzung - von der Vogelschutz-RL, über die FFH-RL bis hin zum „Nature Restoration Law“ und der ebenfalls neuen, schon gültigen und am 20.05.2020 veröffentlichten Biodiversitätsstrategie 2030 - sind im konstitutionellen Rahmen der 27 EU-Vertragsstaaten auf den Weg gebracht. So soll die Biodiversitätsstrategie 2030 die negative Entwicklung der Biodiversität in Europa innerhalb von 10 Jahren umkehren. Ein zentrales Instrument hierbei soll das neue „Nature Restoration Law“ (NRL) sein, das u.a. einen guten Zustand für 30 % der FFH-Gebiete bis 2030 und damit Renaturierung (Wiederherstellung) derselben verlangt. Als Teil des „European Green Deal“ ist das NRL aufgrund seiner weitreichenden, regulatorischen Konsequenzen sowohl zwischen einzelnen EU-Vertragsstaaten als auch zwischen unterschiedlichen Interessengruppen im legislativen Entscheidungs- und Implementierungsprozess in den entsprechenden EU-Gremien Gegenstand heftiger politscher Auseinandersetzungen (vgl. Hering et al. 2023, Stuchtey 2023, Gastkommentar 15.06. im Stern).


Neben solchen „harten“, normativ-regulatorischen Instrumenten (z.B. auch die VO zur FFH-RL und VS-RL) folgt die EU bei der Umsetzung vor allem von Natura 2000 häufig einem Subsidiaritäts-Prinzip, bei dem bei der Ausführung von z.B. EU-Verordnungen die Eigenheiten der Verwaltungsstrukturen, aber auch der natürlichen Gegebenheiten der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden und Freiräume in der Umsetzung gelassen werden müssen. Hierdurch kann sich die Umsetzung der Ziele auch von Natura 2000 in den einzelnen Mitgliedsstaaten vor Ort deutlich unterscheiden. Im Hinblick auf diese Umsetzung der Ziele von Natura 2000, aber auch der Biodiversitätsstrategie 2030, werden EU-Kommission und die entsprechenden Gremien durch eine Fachinstitution, die „European Environment Agency“ (EEA) (https://www.eea.europa.eu/en) beraten und unterstützt. Hinsichtlich Natura 2000 und Biodiversitätsstrategie 2030 spielt hierbei als Teil der EEA das „European Topic Center on Biodiversity & Ecosystems“ (https://www.eionet.europa.eu/etcs/etc-be) eine große Rolle, das seinerseits durch 24 beratende (Forschungs-)institutionen aus den jeweiligen Vertragsstaaten – in Deutschland z.B. das UFZ (Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung) - gebildet wird.


Neben den administrativ-exekutiven Unterschieden in der Umsetzung konkreter Ziele von Natura 2000 in den einzelnen Regionen der Mitgliedstaaten bilden (integrierte) Projekte im EU-Programm Förderprogramm Life+ sicher das europaweit einheitlichste und bedeutendeste Förderinstrument zur Umsetzung von Artenschutzprojekten oder Schutzgebiets-Managementplänen, häufig auch in Kombination mit nationalen Förder-Instrumenten wie in Deutschland den Forschung+Entwicklungs- (F+E) und Erprobung+Entwicklungsvorhaben (E+E). 


Quellen

Hering, D., Schürings, C., Wenskus, F., Blackstock, K., Borja, A., Birk, S., Bullock, C., Carvalho, L., Bou Dagher-Kharrat, M., Lakner, S., Lovrić, N., McGuinness, S., Nabuurs, G.-J., Sánchez-Arcilla, A., Settele, J., Pe’er, G. (2023): Securing success for the Nature Restoration Laws. The EU law would complement many others, but challenges loom. Science 382: 1248 – 1250. DOI: 10.1126/science.adk1658.
 
Stuchtey, M.R.S (2023): Konservative blockieren EU Umweltpläne – doch machen dabei einen gewaltigen Denkfehler. Gastkommentar zum Green Deal, STERN, 15.06.23.

Datum: 27.04.2024
Online: https://www.natura2000manager.de
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