Ausschreibung und Vergabe - Grundlagen
Für die Durchführung von Maßnahmen zum Management von Natura 2000-Gebieten- oder Anhangsarten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie müssen in vielen Fällen entsprechende Betriebe beauftragt werden. Dabei spielt das Ausschreibungs- und Vergaberecht eine große Rolle und ist besonders dann relevant, wenn es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt oder die Finanzierung durch öffentliche Mittel getragen wird.
Die allgemeinen Grundlagen des Vergaberechts umfassen verschiedene gesetzliche Regelungen auf Landes- oder Bundesebene, aber zunehmend natürlich auch Vorgaben, die im EU-Recht verankert sind. Besonders hervorzuheben sind dabei Teil A und B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A und VOB/B), da für die meisten naturschutzfachlichen Maßnahmen diese Regelungen greifen.
Ebenso relevant sind Unterschiede zwischen privaten oder öffentlichen Auftraggebern, wie auch zwischen den Leistungsarten selbst. Hierbei ist wichtig, ob es sich um Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen oder Architekten- und Ingenieurleistungen handelt und welche spezifische Ausschreibungspflicht gilt. Die verschiedenen Vergabeverfahren, sowohl im Ober- wie auch im Unterschwellenbereich, bilden einen weiteren wichtigen Aspekt für die Grundlagen der Ausschreibung und Vergabe.
Ist die Ausschreibung dann regelkonform erfolgt, steht die Prüfung und Wertung der Angebote an. Hierzu werden für den letztlichen Zuschlag Wertungsstufen gebildet, die im Falle mangelhafter oder unzureichender Angebote auch zur Aufhebung der Ausschreibung führen können.
Weitere wichtige Punkte hinsichtlich der regelkonformen Ausschreibung und Vergabe von Leistungen an Dritte sind natürlich die entsprechende Dokumentation des gesamten Prozesses sowie die mittlerweile zum Standard gewordene elektronische Vergabe.