Natura-2000-Manager/in Deutschland:
„Lehrgang über Grundlagen, Ökologie und Management von europaweit geschützen Arten und Lebensraumtypen “




Grundlagen und Gesetzlicher Auftrag – EU Naturschutzrichtlinien und Natura 2000

Die Europäische Union schafft 1992 mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) das Schutzgebietsnetz Natura 2000. Die biologische Vielfalt der Europäischen Union soll erhalten werden, indem Arten und Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse einen nach der FFH-RL definierten günstigen Erhaltungszustand erreichen. Zudem sind die Schutzgebiete der Vogelschutz-Richtlinie (VSch-RL) von 1979 in das Natura 2000-Netz integriert. Die Art der Umsetzung der Erhaltungsmaßnahmen von Arten und Lebensräumen ist den Mitgliedsstaaten überlassen. In Deutschland obliegt die Ausweisung sowie der Schutz und die Finanzierung der Natura 2000-Gebiete den Ländern (vgl. BMUV).

Um Fortschritt und Defizite bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie einschätzen zu können, sind die Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet alle sechs Jahre einen FFH-Bericht vorzulegen, worin eine Bewertung der Erhaltungszustände aller Arten und Lebensraumtypen sowie der aktuelle Stand der Umsetzung der Richtlinie enthalten ist. Ein Gemeinschaftsbericht der Europäischen Union beschreibt und bewertet den Zustand des gesamten Natura 2000-Netztes (Art. 17 FFH-RL). Der letzte Gemeinschaftsbericht der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2020 verdeutlicht, dass die negativen Entwicklungen der Erhaltungszustände nicht aufgehalten wurden. Die Vervollständigung des Netzwerks Natura 2000 ist nicht abgeschlossen, wobei besonders die Meeresgebiete Defizite aufweisen. Zukünftig müssen die Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände verändert werden, um die negative Entwicklung der Biodiversität Europas aufzuhalten.

Anhänge

Verschiedene Anhänge der FFH-Richtlinie führen Arten und Lebensraumtypen auf, die insgesamt in Europa gefährdet und damit besonders schützenswert sind und deren Erhalt durch das Natura 2000 gesichert werden soll. Für jedes Mitgliedsland gibt es separate Listen von Arten und Lebensräumen, die in dem jeweiligen Land vorkommen und für die dieses Land dann die besondere Verantwortung für ihren Erhalt trägt. Insgesamt sind in Europa 231 Lebensraumtypen auf Anhang I und über 1000 Tier- und Pflanzenarten auf den Anhängen II, IV und V aufgeführt. Daneben stehen allein in Deutschland noch fast 100 Vogelarten auf dem Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie (https://www.bfn.de/arten).

In den Anhängen I (Lebensraumtypen) und II (Arten) sind diejenigen Lebensräume und Arten aufgeführt, die besonders gefährdet sind und für die daher spezielle Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen, die sog. FFH-Gebiete. Auf Anhang IV sind die Arten, die auch außerhalb von FFH-Gebieten in allen Mitgliedsstaaten strengem Schutz unterliegen. Aufgrund ihrer starken Gefährdung finden sich daher auch fast alle Arten des Anhangs II auf Anhang IV. Bei allen Eingriffen in die Natur ist daher die Betroffenheit der Arten des Anhangs IV zu prüfen.

Auf Anhang V sind die Arten gelistet, die durch die menschliche Nutzung, also durch Sammeln oder Fangen besonders beeinträchtigt wurden und die daher vor weiterer ungeregelter Nutzung geschützt werden müssen, z.B. Arnika oder Flusskrebs.

FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete in Deutschland und Europa

Das kohärente Netz Natura 2000 umfasst die im Rahmen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie gemeldeten Schutzgebiete. Diese können sich räumlich überlagern. Zusammen bedecken die insgesamt 5.200 Gebiete 15,5 % der terrestrischen Fläche Deutschlands und rund 45 % der marinen Fläche (Stand: 2019). EU-weit liegt der Meldeanteil der knapp 27.000 FFH- und Vogelschutzgebiete bei 18,5 % der Landfläche aller Mitgliedstaaten (Stand: 2020). Der Meldeanteil von FFH-Gebieten liegt in den Mitgliedstaaten der EU (EU27) zwischen 7,4 % in Dänemark und 32,7 % gemeldeter Landfläche in Slowenien (Stand: Juni 2020). Europaweit beträgt der Meldeanteil an der Landfläche 14,2 % (BfN: https://www.bfn.de/natura-2000-gebiete).

Meldestand FFH-Gebiete

Deutschland hat 4.544 FFH-Gebiete in Brüssel vorgelegt, die sich auf drei biogeografische Regionen (alpin, atlantisch, kontinental) verteilen. Dies entspricht einem Meldeanteil von 9,3 % bezogen auf die Landfläche. Dazu kommen 2.123.789 ha Bodensee sowie Meeres-, Bodden- und Wattflächen (Stand: 13.12.19).

Meldestand Vogelschutzgebiete

Deutschland hat bislang 742 Vogelschutzgebiete (BSG) gemeldet. Dies entspricht einem Meldeumfang von 11,3 % bezogen auf die Landfläche. Dazu kommt 1.972.312 ha Bodensee sowie Meeres-, Bodden- und Wattflächen (BfN: https://www.bfn.de/natura-2000-gebiete).

Quellen

BfN: https://www.bfn.de/natura-2000-gebiete BMUV: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (28.02.2022). Natura 2000. abgerufen am 24.10.2022, verfügbar unter https://www.bmuv.de/themen/naturschutz-artenvielfalt/naturschutz-biologische-vielfalt/gebietsschutz-und-vernetzung/natura-2000

Europäische Kommission (2020): Bericht der Kommission an das europäische Parlament, den Rat und den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss. Der Zustand der Natur in der Europäischen Union. Bericht über den Zustand und die Trends von unter die Vogelschutz- und Habitat-Richtlinie fallenden Lebensraumtypen und Arten für den Zeitraum 2013-2018. Brüssel, verfügbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52020DC0635&from=DE

Europarat (1979): Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume. Bern, 19.IX.1979. Amtliche Übersetzung Deutschlands, verfügbar unter https://rm.coe.int/1680078b1b

FFH-RL: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, verfügbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01992L0043-20130701&from=DE

Ständiger Ausschuss der Berner Konvention (1989): Recommendation No. 16 (1989) of the standing committee on areas of special conservation interest (Adopted by the Standing Committee on 26 January1996), verfügbar unter https://search.coe.int/bern-convention/Pages/result_details.aspx?ObjectId=0900001680746c25#globalcontainer

Ständiger Ausschuss der Berner Konvention (1996): Resolution No. 3 (1996) concerning the setting up of a pan-European Ecological Network, verfügbar unter https://search.coe.int/bern-convention/Pages/result_details.aspx?ObjectId=09000016807467d3

Vsch-RL: Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung), verfügbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02009L0147-20190626&from=DE

 

Datum: 19.04.2024
Online: https://www.natura2000manager.de
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