EU Agrarpolitik: Förderung der Betriebe über die „1. Säule“
Seit den 1950er Jahren mit der Gründung der „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)“ existiert die sog. „gemeinsame Agrarpolitik“ der EU. Seit den 1990er Jahren gibt es in der „GAP“ (Gemeinsame Agrarpolitik) das Modell der zwei Säulen, bei dem die erste Säule zur Einkommensstützung der Landwirte und die zweite Säule zur Förderung des ländlichen Raums und zur Umsetzung von Klima- und Agrarumweltmaßnahmen dient.
In der Ende 2022 auslaufenden Förderperiode, und noch mehr in der kommenden, die von 2023 bis 2027 dauernd wird, wurde immer mehr Wert gelegt auf nachhaltiges Wirtschaften, vor allem, in dem Gelder aus der ersten Säule in die zweite Säule umgeschichtet werden. In der neue Förderperiode ab 2023 werden die Vorgaben aus den bisherigen Richtlinien „Cross compliance“ und „Greening“ als sogenannte „Konditionalitäten“ fortgeführt und um weitere Umweltschutzvorgaben ergänzt. Die Konditionalitäten bestehen nach derzeitigem Stand der Planung aus neun Verpflichtungen aus den Bereichen Klimaschutz, Wasser, Boden und Biologische Vielfalt.
Zudem werden 30 % der Gelder aus der ersten Säule direkt für die freiwilligen sogenannten „Ökoregelungen“ („eco schemes“) vergeben, wobei Prämien für verschiedene Leistungen zur Extensivierung und Stützung der biologischen Vielfalt ausgezahlt werden.
In der ersten Säule wird es in Deutschland eine einheitliche Prämie zur Einkommensgrundstützung von 157 € für jeden bewirtschafteten Hektar geben. Weitere Prämien gibt es für Junglandwirte sowie Umverteilungsprämien für die ersten Hektare. Neu sind neben den Ökoregelungen auch die Einführungen sog. gekoppelter Zahlungen in der ersten Säule, bei der, ähnlich wie schon in den Förderperioden der 1980er und 1990er Jahren, Mutterschaf- bzw. Mutterkuhprämien pro Tier ausgezahlt werden.
Die Mittel der ersten Säule entstammen komplett dem EU-Haushalt, während sich die Finanzierung der zweiten Säule in Deutschland wie bisher aus Mittel der EU, des Bundes und der Länder zusammensetzt.
Zum ersten Mal gibt es jedoch keine Einzelprogramme der zweiten Säule der Bundesländer mehr, sondern nur noch einen einheitlichen Strategieplan der Bundesrepublik, in dem aber weiterhin Einzelregelungen der Länder enthalten sind.
Fotogalerie
Weiterführende Literatur
Übersicht neue GAP und aktueller Strategieplan (Bundeslandwirtschaftsministerium):
https://www.martin-haeusling.eu/themen/eu-agrarreform.html
Grüne Architektur der neuen GAP (Kommentar des BÖLW):
Eco-Schemes (Ökoregelungen) (Konzept des Umweltbundesamtes):
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/eco-schemes-sinnvoll-in-die-gruene-architektur
Kritik an der neuen GAP: