EU Agrarpolitik: Förderung der Betriebe über die „1. Säule“
Seit den 1950er Jahren mit der Gründung der „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)“ existiert die sog. „gemeinsame Agrarpolitik“ der EU. Seit den 1990er Jahren gibt es in der „GAP“ (Gemeinsame Agrarpolitik) das Modell der zwei Säulen, bei dem die erste Säule zur Einkommensstützung der Landwirte und die zweite Säule zur Förderung des ländlichen Raums und zur Umsetzung von Klima- und Agrarumweltmaßnahmen dient.
In der Ende 2022 ausgelaufenen Förderperiode, und noch stärker in der aktuellen, die von 2023 bis 2027 dauern wird, wurde immer mehr Wert auf nachhaltiges Wirtschaften gelegt, vor allem, in dem Gelder aus der ersten Säule in die zweite Säule umgeschichtet werden. In der neuen Förderperiode ab 2023 wurden die Vorgaben aus den bisherigen Richtlinien „Cross compliance“ und „Greening“ als sogenannte „Konditionalitäten“ fortgeführt und um weitere Umweltschutzvorgaben ergänzt. Die Konditionalitäten bestehen aus neun Verpflichtungen aus den Bereichen Klimaschutz, Wasser, Boden und Biologische Vielfalt.
Zudem werden 30 % der Gelder aus der ersten Säule direkt für die freiwilligen sogenannten „Ökoregelungen“ („eco schemes“) eingesetzt, die als Prämien für verschiedene Leistungen zur Extensivierung und Stützung der biologischen Vielfalt ausgezahlt werden.
In der ersten Säule gibt es in der neuen GAP für Deutschland eine einheitliche Prämie zur Einkommensgrundstützung von 157 € für jeden bewirtschafteten Hektar. Dieser Wert unterscheidet sich in den Mitgliedsstaaten. Weitere Prämien gibt es für Junglandwirte sowie Umverteilungsprämien für die ersten Hektare. Neu sind neben den Ökoregelungen auch die Einführungen sog. gekoppelter Zahlungen in der ersten Säule, bei der, ähnlich wie schon in den Förderperioden der 1980er und 1990er Jahren, Mutterschaf- bzw. Mutterkuhprämien pro Tier ausgezahlt werden. In anderen Mitgliedsstaaten werden gekoppelte Prämien z.T. auch für andere Produkte ausgezahlt.
Die Mittel der ersten Säule entstammen komplett dem EU-Haushalt, während sich die Finanzierung der zweiten Säule in Deutschland wie bisher aus Mittel der EU, des Bundes und der Länder zusammensetzt.
Zum ersten Mal gibt es jedoch keine Einzelprogramme der zweiten Säule der Bundesländer mehr, sondern nur noch einen einheitlichen Strategieplan der Bundesrepublik, in dem aber weiterhin Einzelregelungen der Länder enthalten sind.
Fotogalerie
Weiterführende Literatur
Übersicht neue GAP und aktueller Strategieplan (Bundeslandwirtschaftsministerium):
https://www.martin-haeusling.eu/themen/eu-agrarreform.html
Grüne Architektur der neuen GAP (Kommentar des BÖLW):
Kritik an der neuen GAP: