EU-Agrarpolitik: 2. Säule, ELER, Ökoregelungen
Neben den Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe durch den Verkauf der Produkte und der Betriebsprämien (1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP)) bietet die sogenannte 2. Säule der GAP weitere Möglichkeiten zur Einkommensgenerierung der Höfe. Die 2. Säule beinhaltet die „Förderung des ländlichen Raums“, finanziert durch den ELER-Fonds der EU („Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“). Sie ist wiederum unterteilt in unterschiedliche Förderprogramme. Die wichtigsten und finanzstärksten sind dabei die Förderung des Ökolandbaus, die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) sowie die Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete. Kleinere Programme wie Naturschutzinvestitionen, LEADER oder Dorferneuerung vervollständigen das Portfolio.
- Kernziele der Förderinstrumente der zweiten Säule sind:
- Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu verbessern
- Wissenstransfer
- Organisation der Nahrungsmittelkette
- Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung von Ökosystemen
- Ressourceneffizienz und Übergang zu klimaresistenter Wirtschaft
- soziale Eingliederung, wirtschaftliche Entwicklung und Bekämpfung der Armut
Die Maßnahmen der zweiten Säule, vor allem die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, sind derzeit das wichtigste Instrument, um die Berücksichtigung von Biodiversitäts- und Naturschutzanforderungen in der Landwirtschaft zu fördern und Umweltziele zu erreichen.
Seit 2023 gibt es für jeden Mitgliedsstaat für die 2. Säule einen sog. Strategieplan, in dem die unterschiedlichen Regeln und Fördermaßnahmen der Bundesländer enthalten sind. Neben der inhaltlichen Ausgestaltung der Maßnahmen spielen vor allem die Höhe und die Verteilung der Mittel auf die unterschiedlichen Maßnahmen eine große Rolle für die Effizienz und die Erreichung der Ziele im Natur- und Umweltschutz.
Unterschiede in der Programmgestaltung und Honorierung von Agrarumweltmaßnahmen werden im Natura 2000-Managerkurs am Beispiel der Programme und Maßnahmen vor allem in der Grünland- und Ackerbewirtschaftung in Thüringen und Bayern dargestellt. Dabei werden die wichtigsten Maßnahmen und ihre Ausgestaltung in beiden Ländern erläutert. Es wird aber auch ein Blick auf die Biodiversitätsberatung, die investive- und Projektförderung zugunsten des Naturschutzes und neuere kooperative Ansätze des regionalen Agrarumweltschutzes geworfen.
Seit 2023 gibt es in der 1. Säule das neue Instrument der sogenannten Ökoregelungen („eco schemes“). Damit werden nun nachhaltige und umweltschonende Nutzungsverfahren erstmals in der ersten Säule der EU-Agrarpolitik gefördert und sollen damit einen deutlichen Beitrag zur Erreichung der Umweltziele der EU („Green deal“) leisten.
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Weiterführende Literatur
Übersicht neue GAP und aktueller Strategieplan (Bundeslandwirtschaftsministerium):
https://www.martin-haeusling.eu/themen/eu-agrarreform.html
Gemeinwohlprämie (Konzept des DVL zur Umsetzung sinnvoller Ökoregelungen):
https://www.dvl.org/projekte/projektdetails/gemeinwohlpraemie
https://www.youtube.com/watch?v=Hf_jxGpswSs
Kritik an der neuen GAP: