Natura 2000 Management: Managementpläne und Managementempfehlungen
Management und Managmentpläne
Die rechtliche Grundlage für das Management der Natura 2000-Gebiete ergibt sich aus dem Artikel 2 Absatz 2 der FFH-Richtlinie, der als wesentliches Ziel vorgibt, den günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu bewahren oder wiederherzustellen. Artikel 6 Absatz 1 der FFH-Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festlegen und gegebenenfalls Bewirtschaftungspläne (auch Managementpläne genannt) erstellen. (https://www.bfn.de/management-0#anchor-6392)
Das Management der Natura 2000-Gebiete ist das zentrale Instrument zur Umsetzung der Schutzziele der FFH- und Vogelschutzgebiete. Es umfasst die Erstellung von Managementplänen und die Durchführung konkreter Maßnahmen genauso wie die Gebietsverwaltung und die Öffentlichkeitsarbeit. Dabei ist unter Management der gesamte Prozess von der Erstellung der Managementpläne bis zur Durchführung konkreter Maßnahmen oder Erfolgskontrollen zu verstehen, der zur Umsetzung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele für die Schutzgüter in den Gebieten dient. (https://www.bfn.de/management-0#anchor-6392)
Für einzlne FFH-Lebensraumtypen und arten der FFH-anhänge stellt das BfN Maßnahmenkonzepte (https://www.bfn.de/massnahmenkonzepte#anchor-2978) zur Verfügung.
Managementempfehlungen der Europäischen Union
Die Europäische Kommission veröffentlicht auf ihrer Website detaillierte Empfehlungen zum Management von FFH-Lebensraumtypen, um den Schutz der Natura 2000-Gebiete zu gewährleisten. Betreuern von Naturschutzflächen soll ein praktischer Leitfaden in die Hand gegeben werden.
Eine vollständige Übersicht findet sich auf der EU-Website: Management of Natura 2000 Habitats.