Gesetzliche Grundlagen, Kompensation, Landschaftspflege
Die Kenntnis der aktuellen gesetzlichen Grundlagen der relevanten Naturschutzgesetze und Verordnungen ist für viele Berufsfelder und Aufgaben rund um Natura 2000 unabdingbar. Vor allem die Regeln im Zusammenhang mit der Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 13-19 BNatSchG) und der Regelungen zu Natura 2000 (§§ 31-36 BNatSchG) sowie zu geschützten Arten (§§ 44, 45), bei denen vor allem die streng geschützten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und des Anhangs 1 der Vogelschutzrichtlinie von großer Relevanz sind. Die verschiedenen Modelle zur Bilanzierung von Eingriffen wie Biotopwertverfahren, die Regeln zu Ersatzgeld, zur Bevorratung von Ausgleichsmaßnahmen (Ökokonto), produktionsintegrierte Kompensation (PIK) sowie die besonderen vorgezogenen Maßnahmen bei Beeinträchtigungen von geschützten Arten (CEF- und NCF-Maßnahmen) sind wichtiges Handwerkszeug bei Eingriffen in Natura 2000-relevante Lebensräume und Arten. Zweiter Schwerpunkt sind Grundlagen und Arbeitsweise der Landschaftspflege und deren unterschiedlichen Finanzierungen.
Das Prinzip des naturschutzfachlichen Ausgleichs wurde schon in den Anfängen der Naturschutzgesetzgebung in den 1970er Jahren in Deutschland eingeführt. Mit dem obersten Prinzip der Vermeidung und der Abstufung Ausgleich Ersatz Ersatzgeld ist in allen Verfahren im sogenannten „Außenbereich“, in dem das Naturschutzgesetz für den Ausgleich von Eingriffen zuständig ist, eine einheitliche Grundlage geschaffen. Verschiedene Bundesländer wie Bayern haben dazu jeweils Kompensationsverordnungen zur Spezifizierung von Bewertungsverfahren, Ausgleichsberechnungen und Ökokontoregelungen erlassen.
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Bürstenerntemaschine, Handaussaat und Mahd mit dem Doppelmessermähbalken am handgeführten Balkenmäher: typische Methoden und Geräte in der Landschaftspflege
In der Bauleitplanung der Kommunen, also Flächennutzungs- und vor allem Bebauungsplänen kommt nicht die Ausgleichsregelung des BNatSchG, sondern eine eigene Ausgleichsregelung des Baugesetzbuches zur Anwendung (§ 1a BauGB), in der keine Bewertungsverfahren vorgegeben sind, was zu sehr uneinheitlichen Bewertungen von Lebensräumen führt, die sich oft von Kommune zu Kommune unterscheiden und die daher vielfach ungleiche Ausgleichsforderungen zur Folge haben.
Neben den Eingriffsregelungen des BNatSchG und des BauGB sind vor allem die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Arten und Lebensräume des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 von Bedeutung. Falls solche Gebiete durch Eingriffe oder Planungen betroffen sind, ist die Abschätzung bzw. Prüfung der Verträglichkeit mit den Zielen des Gebietes notwendig („FFH-Verträglichkeitsprüfung“ §§ 33-34 BNatSchG). Sind oder können Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie oder Arten der Vogelschutzrichtlinien von einer Planung betroffen sein, sind die Vorschriften zum Artenschutz im BNatSchG abzuarbeiten („spezielle artenschutzrechtliche Prüfung“, § 44-45 BNatSchG). Diese gelten im Gegensatz zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung auch im Innenbereich von Ortschaften sowie für die Bauleitplanung.
Die Landschaftspflege, in Deutschland in vielen Regionen vorwiegend von den Landschaftspflegeverbänden, aber auch von Naturschutzverbänden durchgeführt, wird eingesetzt, um wertvolle Biotope wieder herzustellen oder um Lebensräume zu erhalten, auf denen landwirtschaftliche Nutzung nicht möglich oder zu unwirtschaftliche ist oder kein Bewirtschafter gefunden wird. Organisationsstrukturen, Finanzierung und rechtliche Vorgaben variieren von Bundesland zu Bundesland.
Weiterführende Literatur
FFH-Richtlinie: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A31992L0043
BNatSchG Stand 08/2021: https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/
BauGB Stand 2017: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/
BayKompV Stand 06/2021: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKompV/true
Biotopwertliste Bayern: https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/eingriffe/doc/biotopwertliste.pdf
Homepage des Deutschen Verbands für Landschaftspflege (DVL), des Dachverbands aller 188 deutschen Landschaftspflegeverbände: https://www.dvl.org/