Natura-2000-Manager/in Deutschland:
„Lehrgang über Grundlagen, Ökologie und Management von europaweit geschützen Arten und Lebensraumtypen “




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Verwaltung und Zuständigkeiten

Naturschutz und Landschaftspflege wird gemäß Artikel 72 des Grundgesetzes (GG) in Deutschland durch eine konkurrierende Gesetzgebung sowohl im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als auch im Landesrecht festgesetzt. Die Länder können das nationale Recht ergänzen und teilweise abweichende Regelungen treffen, wobei „[…] die allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes, das Recht des Artenschutzes oder des Meeresnaturschutzes“ (Art. 72 Abs. 3 GG) von der Abweichungsmöglichkeit ausgenommen sind.

Der Vollzug der gesetzlichen Regelungen obliegt hauptsächlich den Ländern (vgl. Art. 30 GG) - die zuständigen Behörden sind somit die Länderbehörden für Naturschutz und Landschaftspflege. Durch die landesrechtliche Gesetzgebung können Naturschutzaufgaben an Gemeinden übertragen werden (vgl. § 7 BNatSchG). Zusätzlich zu den Aufgaben der Länder weist das BNatSchG dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) Zuständigkeiten zu (§ 3 Abs. 1 BNatSchG). 

Bundesweiter Naturschutz

Auf Bundesebene werden Naturschutzaufgaben vom Bundesministerium für Naturschutz, Umwelt, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und den zuständigen Fachbehörden, Bundesamt für Naturschutz (BfN) und Umweltbundesamt (UBA), wahrgenommen.

Hauptaufgabe des BMUV ist die Erarbeitung von Gesetzesentwürfen, der Erlass von Rechtsverordnungen sowie die fachbezogene Vertretung Deutschlands auf internationaler Ebene. Hierzu erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Bundesländern. Des Weiteren finanziert das BMUV Förderprogramme in Forschung und Entwicklung (z.B. Bundesprogramm biologische Vielfalt) und führt entsprechende Presse- und Öffentlichkeitsarbeiten durch (vgl. BMUV 2021). 

Das Gesetz zur Einrichtung eines Bundesamtes für Naturschutz regelt die Zuständigkeiten des BfN. Diese umfassen den Vollzug von Naturschutzaufgaben des Bundes, insbesondere des Meeres- und Artenschutzes, sowie die wissenschaftliche und fachliche Unterstützung des BMUV in Naturschutz und Landschaftspflege sowie internationaler Zusammenarbeit. Weitere Aufgaben sind die Förderung von Naturschutzprojekten und Forschungsvorhaben sowie die Publikation von Daten und Forschungsergebnissen (vgl. § 2 Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Naturschutz, BfN 2022).

Weitere bundesweite Aufgabenträger für Naturschutz auf Flächen des nationalen Naturerbes sowie Natura 2000-Flächen auf Truppenübungsplätzen sind die Bundeswehr, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sowie die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (vgl. Bundeswehr 2021, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 2022, Deutsche Bundesstiftung Umwelt).

Naturschutz der Länder

Die konkreten Aufgaben der Länder sind in deren Landes-Naturschutzgesetzen geregelt. In den meisten Bundesländern ist die Naturschutzverwaltung zwei- bis dreistufig aufgebaut. Die Obere Naturschutzbehörde ist das zuständige Ministerium, in einigen Ländern existiert eine landesweit oder regional aufgeteilte Mittelbehörde (Regierungspräsidien, Bezirksregierungen) und die Unteren Naturschutzbehörden bilden die kreisfreien Städte und Landkreise (vgl. Bogumil & Jann 2005).

Quellen

Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1362, 1436) geändert worden ist.

Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Naturschutz vom 6. August 1993 (BGBl. I S. 1458), das zuletzt durch Artikel 289 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juni 2022 (BGBl. I S. 968) geändert worden ist.

BfN (2022): Über das BfN. Unsere Aufgaben. Abgerufen am 12.11.2022, verfügbar unter https://www.bfn.de/aufgaben

BMUV (09.12.2021): Das Ministerium: Aufgaben und Struktur. Abgerufen am 18.11.2022, verfügbar unter https://www.bmuv.de/ministerium/aufgaben-und-struktur

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (2022): Schutzgebiete und Umweltrecht. Abgerufen am 26.11.2022, verfügbar unter https://www.bundesimmobilien.de/schutzgebiete-and-umweltrecht-82b9248b2efab385

Bundeswehr (15.02.2021): 50 Jahre Bundeswehr und Umweltschutz. Abgerufen am 26.11.2022, verfügbar unter https://www.bundeswehr.de/de/organisation/infrastruktur-umweltschutz-und-dienstleistungen/aktuelles/schwerpunktthemen/50-jahre-bundeswehr-und-umweltschutz

Bogumil, J. & Jann, W. (2005): Verwaltung und Verwaltungswissenschaft in Deutschland: Einführung in die Verwaltungswissenschaft. Wiesbaden: Springer.

Deutsche Bundesstiftung Umwelt (o. D.): DBU Naturerbe. Abgerufen am 18.11.2022, verfügbar unter https://www.dbu.de/naturerbe

Links zu gültigem Recht

Übersicht Bundesrecht und Landesrecht: https://www.bfn.de/thema/deutschland

BNatSchG: https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/

Europarecht: https://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de

Europäischer Gerichtshof: https://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/de/

Europäische Kommission: https://ec.europa.eu/environment/nature/natura2000/index_en.htm

Datum: 29.03.2024
Online: https://www.natura2000manager.de
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